Ratgeber: Gebäudeenergiestandards

Ja, was gilt denn jetzt?

Spezial Energie | | Kategorie: Bauen und Wohnen | 21.09.2017

Ratgeber: Gebäudeenergiestandards

Wer ein Haus baut oder kauft, will wissen, wie viel Energie es benötigen darf - auch, um Fördermittel kassieren zu können. Doch die deutsche Politik drückt sich, anspruchsvolle Mindeststandards der EU zu übernehmen. Hier ein Überblick, an welchen Definitionen man sich einstweilen orientieren kann.

Sie haben es schon wieder getan! Im Frühjahr 2017 wurde mit dem geplanten Gebäudeenergiegesetz (GEG) erneut ein Baustein der Energiewende gestoppt. Wie schon beim Vorhaben, mit steuerlichen Vergünstigungen die schlappe Sanierungsquote alter Gebäude zu steigern, konnte sich die Politik nicht auf das neue Gesetz einigen. Der vorgelegte Referentenentwurf sollte das schwer verständliche Geflecht aus drei Gesetzen und Verordnungen zusammenfassen und aufeinander abstimmen. Außerdem sollte geregelt werden, welcher Energiestandard künftig für den Bau öffentlicher Gebäude gilt. Dazu ist Deutschland laut EU-Gebäuderichtlinie bis 2019 verpflichtet.

Als es um Steuererleichterungen für neue Heizungen und Dämmungen ging, blockierten die Bundesländer wegen möglicher Einnahmeausfälle. Beim GEG waren es Teile der Bundestagsfraktion von CDU/CSU, die das Vorhaben auf die lange Bank schickten. Und die ist besonders lang, da vor der Bundestagswahl keine Entscheidung mehr getroffen werden konnte und danach die politische Landschaft erst einmal neu sortiert werden muss.

Hauptgrund für die Ablehnung waren Zweifel, ob der neue Standard für öffentliche Gebäude auch wirtschaftlich umzusetzen sei. Die Beamten in den Ministerien hatten für neue öffentliche Gebäude ein Niveau vorgeschlagen, das etwas schlechter sein sollte als der Standard KfW-Effizienzhaus 55, denn der hätte etwa 2,5 Prozent mehr gekostet. Eine Festlegung für neu gebaute private Wohngebäude war damit ausdrücklich nicht verbunden; die soll laut EU-Recht spätestens bis 2021 kommen.

Für Wohngebäude waren außer der Vereinfachung der Gesetzgebung die tatsächlichen Auswirkungen des Referentenentwurfs relativ überschaubar. Für private Neubauten soll es nämlich weitestgehend bei dem jetzigen Niveau der Energieeinsparverordnung bleiben. Auch die Vorschriften für die Sanierung bestehender Gebäude bleiben wohl nahezu unverändert. Dass das Musterhaus zur Berechnung des Energieverbrauchs aus nichterneuerbaren Quellen (Primärenergiebedarf) rechnerisch mit Gas statt mit Öl beheizt werden soll, interessiert wohl vor allem Fachleute. Etwas spannender ist schon die vorgesehene Möglichkeit für die Bundesregierung, den sogenannten Primärenergiefaktor von Energieträgern per Verordnung festzulegen. Wenn also mehr Öko-Strom aus der Steckdose kommt, würde diese Energieform besser bewertet. Das war bisher nur umständlich möglich und könnte Wärmepumpen rechnerisch zu noch mehr Umweltfreundlichkeit verhelfen.

Vorerst bleibt also alles wie gehabt: Grundlage ist die Energieeinsparverordnung (EnEV). Sie regelt den Mindeststandard an Neubauten und schreibt für Altbauten vor, was unter bestimmten Bedingungen bei Sanierungen zu tun ist. Wenn ein Bauunternehmer also mit einem "Haus nach EnEV" wirbt, baut er nicht mehr als nach vorgeschriebenem Normalniveau. Erst ab 2021 könnten sich die Anforderungen verschärfen und damit auch die Förderlandschaft. Denn Geld vom Staat gibt es...