Quecksilber

EU-weites Produktionsverbot

| Kategorie: Freizeit und Technik | 21.02.2018

Quecksilber

Seit Januar darf Quecksilber in Produktionsprozessen nicht mehr als Katalysator eingesetzt werden. Das regelt die neue EU-Quecksilberverordnung. Schrittweise treten nun weitere Teile der Verordnung in Kraft. So müssen Zahnarztpraxen Quecksilber aus Amalgamfüllungen vollständig aus dem Abwasser filtern. Von Juli an gelten strengere Regeln für Amalgam in Zahnfüllungen für Kinder unter 15 Jahren, Schwangere und Stillende. Zum Jahresende greift ein Verbot von einigen Leuchtmitteln mit höheren Quecksilbergehalten. Diese sind aber hierzulande kaum noch auf dem Markt.