Reaktionen: Sophie la girafe

Geldbuße für Anbieter

ÖKO-TEST Juli 2013 | | Kategorie: Kinder und Familie | 28.06.2013

Reaktionen: Sophie la girafe

Unser im November 2011 erschienener Test der französischen Kultgiraffe Sophie la girafe hatte ergeben, dass sie nicht verkehrsfähig war, weil das getestete Exemplar ca. sieben mal mehr nitrosierbare Amine abgab, als in Deutschland zulässig. Auch nach firmeneigenen Untersuchungen war der deutsche Grenzwert bis zum ca. Fünffachen, nach Untersuchungen der Überwachungsbehörden noch wesentlich stärker überschritten. Die zuständige Überwachungsbehörde hatte daraufhin gegen die Inhaberin des deutschen Vertriebs von Sophie la girafe, die Berliner Firma Elements for Kids (EFK), eine Strafanzeige gestellt. Das Verfahren wurde von der Berliner Amtsanwaltschaft jetzt gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Die Höhe der Geldbuße kommt einem Freibrief für alle gleich, die sich nicht an bestehende Gesetze zum Schutz der Verbraucher halten. Ganze 300 (!) Euro musste die damalige EFK-Firmenchefin Silvia Pankonin zahlen. Das deckt vermutlich nicht einmal die Kosten, die dem Staat durch das Ermittlungsverfahren entstanden sind. Eingestellt wurde das Verfahren nach § 153 a der Strafprozessordnung. Das ist nur möglich, wenn die Schwere der Schuld der Verfahrenseinstellung nicht entgegensteht.

Zur Erinnerung: Nitrosierbare Amine können sich in hochgradig krebserzeugende Nitrosamine umwandeln, wenn sie in den Magen gelangen. Davon ist auszugehen, denn Sophie wird ausdrücklich als Spielzeug empfohlen, auf dem Babys kauen können. Zudem ist die Giraffe laut Hersteller "wie gemacht, um die wunden Stellen zu lindern, wenn das Baby Zähnchen bekommt". Wegen der Gesundheitsrisiken durch nitrosierbare Amine hatte die Bundesregierung beantragt, den deutschen Grenzwert von 0,1 Milligramm pro Kilogramm auf Dauer beibehalten zu dürfen, obwohl die neue europäische Spielzeugrichtlinie mit 1 mg/kg zehnmal so viel zulässt. Diesem Antrag hatte die EU-Kommission im März 2012 mit der Begründung stattgegeben, der Wert sei "für Kinder bis zu drei Jahren als durch wichtige Erfordernisse in Bezug auf den Schutz der menschlichen Gesundheit gerechtfertigt anzusehen". Trotzdem wehrten sich EFK bzw. der französische Hersteller noch bis Ende Mai, die hochgradig belasteten Produkte zurückzurufen.

Die ganze Geschichte unseres Tests und der gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Vulli und EFK finden Sie hier: www.oekotest.de -> Suchen -> "Sophie" eingeben.